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Datenschutz



Personenbezogene Daten bei Bestellungen
Werden von uns nur insofern erhoben, als sie für die Bestellabwicklung erforderlich sind. Die Daten dienen der Abwicklung des Vertrages und werden entsprechend der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten gespeichert. Für die ordnungsgemäße Nutzung des Business Accounts verwenden wir Cookies. Zum Versand von Kundeninformationen bedienen wir uns eines externen Dienstleiters.

Personenbezogene Daten in Adresslisten
Basieren auf allgemein zugänglichen Quellen (Bundesanzeiger, Handelsregister, Branchenverzeichnisse u.a.) oder freiwilligen Angaben. Daher ist die Erhebung auch nach Einführung der DSGVO zulässig (Erwägungsgrund 14, 47). Außer dem Namen des Inhabers, Geschäftsführers, Vorstands oder Direktors werden keine weiteren personenbezogenen Daten gespeichert. Es wird ausschließlich die geschäftliche Adresse verwendet. Die Informationen gehen damit nicht über die nach dem Telemediengesetz (Impressumspflicht) sowieso geforderten Angaben hinaus. Widersprüche gegen die Speicherung personenbezogener Daten können nur durch ein sachlich begründetes schutzwürdiges Interesse geltend gemacht werden. Allein der bloße Wille nicht genannt zu werden ist kein schutzwürdiges Interesse.

Der DDV (Deutscher Dialogmarketing Verband) führt hierzu auch aus: Der Gesetzgeber hat erkannt, dass es wichtig ist, Daten aus öffentlich zugänglichen Quellen für Zwecke des Dialogmarketings und der Akquise zu nutzen. Das Interesse von Unternehmen an der Neukundengewinnung hat ein hohes Gewicht denn mit einer reinen Bestandskundenpflege können Unternehmen langfristig nicht erfolgreich sein. Das Interesse der betroffenen Personen am Schutz der Daten ist im Regelfall eher gering, denn die Daten sind bereits öffentlich und für jedermann weltweit zugänglich.




Unternehmensbezogene Daten
Sind idR keine personenbezogenen Daten. Es handelt sich um Informationen zum Unternehmen selbst (wie Angaben zu Branche, Umsatz oder Gesellschafter). Die Firmendatenbank dient Marktteilnehmern zur Information (Marktanalyse, Recherche, Akquise) über Firmen und C-Level. Wer mitmacht, muss offenlegen. So hat es der Europäische Gerichtshof entschieden.


Bitte beachten Sie: Sofern Ihre Anfrage bereits durch die obigen Erklärungen beantwortet wurde, werden wir Ihnen nicht noch einmal separat antworten. Die Antwort würde auch nicht anders ausfallen.


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